Bewerbung und Zulassung

Generell sind Bewerbungen ins 1. Semester zum Wintersemester hin möglich. Die aktuellen Bewerbungsfristen sind:

  • Bewerbungsbeginn: 1. April 2024
  • Bewerbungsschluss: 8. Juli 2024

Der Studiengang ist außerdem zulassungbeschränkt. Bewerbungen sind über das Online-Bewerbungsportal der Universität Bonn möglich. Weitere Informationen zum Online-Bewerbungsverfahren, sowie zum Zugangs- und Zulassungsverfahren finden Sie unten. 

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Priv. Doz. Dr. Christiane Dahl

Studiengangskoordinatorin

0.001

Meckenheimer Allee 168

53115 Bonn


Online-Bewerbungsverfahren

Bewerbungen zum Wintersemester 2023/24 sind über das Online-Bewerbungsportal der Universität Bonn vom vom 1. April bis spätestens zum 15. Juli 2024 möglich. Zur Bewerbung benötigen Sie mindestens die folgenden Unterlagen als PDF-Dateien:

  • Abiturzeugnis
  • Abschlusszeugnis eines ersten berufsqualifizierenden Abschlusses in Lebenswissenschaften mit mikrobiologischem Ausbildungsanteil (Falls noch kein Abschluss vorhanden ein Transcript of Records mit mindestens 150 ECTS-Punkten)
  • tabellarischer Lebenslauf
  • Sprachnachweis Englisch B2 (für weitere Informationen siehe unten)
  • Sprachnachweis Deutsch C1 (entfällt bei Muttersprachlern, für weitere Informationen siehe unten)

Wichtiger Hinweis: Absolventen/Studierende im Bachelorstudiengang Biologie an der Universität Bonn erfüllen grundsätzlich die Zugangsvoraussetzung "eines ersten berufsqualifizierenden Abschlusses in einer Lebenswissenschaft mit mikrobiologischem Ausbildungsanteil". Dennoch ist es wünschenswert, wenn Sie an entsprechender Stelle während des Bewerbungsprozesses Angaben zu durchlaufenen (Wahlpflicht)Modulen mit mikrobiologischem Schwerpunkt und ggf. Angaben zum Thema einer mikrobiologisch ausgerichteten Projekt- und/oder Bachelorarbeit machen. Geben Sie an diesem Punkt bitte auch den Namen der betreuenden Lehrperson an.


Zugangs- und Zulassungsverfahren

Der MSc-Studiengang »Mikrobiologie« ist an der Universität Bonn zulassungsbeschränkt. Das Zugangs- und Zulassungsverfahren ist zweistufig. Im Zugangsverfahren wird zunächst die fachliche Einschlägigkeit des vorausgegangenen Bachelor-Studiums als Voraussetzung für die Zulassung zum anschließenden Auswahlverfahren geprüft. Grundsätzlich zugangsberechtigt ist wer:

  •  ein abgeschlossenes fachlich-einschlägiges Bachelor-Studium (mindestens 180 LP) in den Lebenswissenschaften mit mikrobiologischem Ausbildungsanteil von mindestens 5 Leistungspunkten nachweisen kann. Wenn ein Studium zum Bewerbungszeitpunkt noch nicht abgeschlossen ist, müssen wenigstens 150 Anrechnungspunkte erworben worden sein. 
  • zum Zeitpunkt der Bewerbung die ausreichende Beherrschung der deutschen Sprache mindestens auf Niveau C1 (DSH2) des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GeR) nachweisen kann. Möglich sind Sprachtests, ein B.Sc. oder vergleichbarer berufsqualifizierender Abschluss von einer Bildungseinrichtung mit Deutsch als Unterrichtssprache, oder äquivalente Nachweise. Weitere Informationen finden Sie hier. Bedingte Zulassung und Spracherwerb während des Studiums sind strikt ausgeschlossen. Die Nachweispflicht entfällt bei Muttersprachlern.
  • die ausreichende Beherrschung der englischen Sprache mindestens auf Niveau B2 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GeR) nachweisen kann. Möglich sind Sprachtests (z.B. TOEFL CBT 213, IELTS 6.0, IBT 79), ein B.Sc. oder vergleichbarer berufsqualifizierender Abschluss von einer Bildungseinrichtung mit Englisch als Unterrichtssprache, oder äquivalente Nachweise (z.B. Abiturzeugnis). Über Ausnahmen ent­scheidet der Prüfungsausschuss. 

Ein Auswahlverfahren erfolgt nur, wenn mehr zulassungsberechtigte Bewerber als Studienplätze vorhanden sind. Das Auswahlverfahren erfolgt auf Grundlage der "Ordnung für die Durchführung von Auswahlverfahren in zulassungsbeschränkten Studiengängen der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn" vom 3. Juni 2009 (Amtl. Bek. der Universität Bonn 39 Jg., Nr. 26 vom 5. Juni 2009), zuletzt geändert in der Ordnung vom 21. Juli 2011 (Amtl. Bek. der Universität Bonn 41 Jg., Nr. 21 vom 26. Juli 2011).

Für das Auswahlverfahren wird eine Rangliste erstellt. Für die Rangliste wird ausschließlich die Durchschnittsnote des ersten berufsqualizierenden Abschlusses herangezogen. Ist der Bachelor noch nicht abgeschlossen, wird anstelle der Bachelornote die aus den bisherigen Prüfungsleistungen ermittelte Durchschnittsnote im gesamten Verfahren berücksichtigt, unabhängig davon, ob das Ergebnis der Bachelorprüfung hiervon abweicht.

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